Die in 2006 in Kraft getretene DIN EN 14470-2 ist der zweite Teil der Norm speziell für „Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen“ (die deutschen, nationalen Normen DIN 12925-1 und 2 / 1988 bzw. 1998 werden durch sie ersetzt) - und betrifft insbesondere die brandhemmenden Eigenschaften („Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke“) eines Gasflaschenschankes (zum Vergleich, der Teil 1 betrifft die
Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken).
EN 14470 regelt vor allem die Anforderungen an die Konstruktion des Schrankes (z.B. im Brandfall selbständig aufschäumende Brandschutzdichtungen; Be- / Entlüftung, selbstschliessende Schranktüren, etc.) sowie den Grad der Fähigkeit, äußerer Brandeinwirkung standzuhalten.
Diese Fähigkeit wird in 4 sogenannten Typenklassen - in Druckgasflaschenschränke vom Typ G15, G30, G60 oder G90 eingeteilt, wobei der Zahlenwert die Feuerwiderstandsfähigkeit in Minuten widerspiegelt. Übrigens, erst nach erfolgreich bestandener Baumusterprüfung dürfen Sicherheitsschränke für Gasflaschen als G15, G30, G60 oder G90 ausgewiesen werden.